Wir beraten, helfen und unterstützen Sie damit Sie gesetzlich festgelegte Vergünstigungen
in vollem Umfang in Anspruch nehmen können!
Komplette Befreiung von der Mineralöl- und Ökosteuer!
- Sie haben einen unbefristeten Rechtsanspruch auf Rückerstattung dieser Steuern durch
Ihr zuständiges Hauptzollamt!
- Ihr selbst produzierter Strom ist von der Stromsteuer befreit!
- Bonusregelung nach dem Kraft-Wärme-Koppelungs-Gesetz
- Zusätzlich zur Einspeisevergütung Ihres Versorgungsunternehmen werden Ihnen 5,11 €ct je
KWh Strom auf die Dauer von 10 Jahren gesetzlich garantiert vergütet!
- Dies gilt für alle Anlagen welche bis 31. Dezember 2005 installiert werden!
KFW- Programme Gebäudesanierung zur CO˛ Minderung
- Äusserst günstige Jahreszinssätze von z.Zt. 2,2%, 10 Jahre fest und am Anfang
bis zu 3 Jahre tilgungsfrei! Aktuelle Zinssätze unterKfW
- Günstige Leasingraten für gewerbliche Kunden!
- Zum Teil auch noch zusätzliche Förderung durch Gasversorgungsunternehmen